Von ganzem Herzen stark machen

Was vor über 100 Jahren als „Priester-Verein zur Unterstützung schwer erkrankter Mitglieder“, als „Pfarrer-Kraftfahrer-Vereinigung“ oder „Evangelische Begräbnis-Unterstützungsvereinigung“ gegründet wurde, findet unter dem Dach des VRK – Versicherer im Raum der Kirchen sein heutiges Pendant, inzwischen als Teil der HUK-Coburg Versicherungsgruppe.

Der Bezug zu christlichen Werten ist dem VRK nach wie vor wichtig, und als Verlag freuen wir uns über sein Engagement etwa beim Projekt 2021, das wir gemeinsam mit dem Deutschen Down-Syndrom InfoCenter und der Fotografin Conny Wenk auf den Weg bringen konnten. In diesem Gastbeitrag stellt Nina Gerke einige Angebote des VRK vor.

Für jeden von uns hat Gott einen besonderen Platz in der Welt vorgesehen. Kinder mit geistigen Behinderungen müssen im Alltag manche Hürden überwinden, um diesen Platz einzunehmen:

Sei es, weil man sich als Eltern mit vielen Fragen allein gelassen fühlt, die entsprechenden Kapazitäten in Einrichtungen und Schulen fehlen oder schlicht kein Versicherungsschutz zu erhalten ist.

Deshalb waren und sind wir als Versicherer im Raum der Kirchen (VRK) für Menschen mit geistiger Behinderung und ihre Familien da:

Ihnen möchten wir im Alltag den Rücken stärken − und die Sicherheit geben, dass für ihr Kind jederzeit gut vorgesorgt ist.

Stark im Alltag

Oft sind es die kleinen Dinge des Alltags, über die Familien mit einem geistig behinderten Kind stolpern und die dann zu großen Hürden werden können. Dabei kann der richtige Versicherungsschutz Eltern und Betreuer unterstützen.

Ein Beispiel: Jonas (23) wird beim nachbarschaftlichen Grillen aus Versehen angerempelt und stößt dabei etwas um. Reicht hier eine persönliche Entschuldigung nicht aus und der Schaden muss finanziell beglichen werden, ist dies ein klassischer Fall für die Haftpflichtversicherung.

Allerdings ist Jonas ein junger Mann mit Down-Syndrom und gilt nach dem Gesetz als deliktunfähig (laut BGB § 827). Somit zahlt die Versicherung nicht, sondern wehrt die Ansprüche des Nachbarn ab.

Eine unangenehme Situation für die gesamte Familie! Entweder sie zahlt den Schaden nun selbst oder das nachbarschaftliche Verhältnis wird womöglich getrübt.

Hier kommen wir als Versicherer im Raum der Kirchen für den Schaden auf. In unserer Privathaftpflicht Classic sind Kinder mit geistiger Behinderung lebenslang – also auch als Erwachsene – ohne zusätzliche Kosten mitversichert (sofern sie un­verheiratet sind und nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben).

Wir prüfen in jedem Fall individuell die Haftungsfrage für die Angehörigen und Betreuer, begleichen berechtigte Ansprüche und wehren unbegründete Forderungen ab.

Und unser Schutz gilt nicht nur für die Eltern von (erwachsenen) Kindern mit geistiger Behinderung: Auch für Geschwister, weitere Angehörige oder nicht ver­wandte Betreuer, die sich ehrenamtlich etwa um Menschen mit Down-Syndrom kümmern, besteht ein Versicherungsschutz.

Anspruch auf gesellschaftliche Teilhabe

Für Menschen mit geistiger, insbesondere aber mehrfacher Behinderung, sind Förder- und Gesundheitsleistungen oft die Voraussetzung für eine gesellschaftliche Teilhabe. Dazu gehören unter anderem Mobilitätshilfen, besondere Gesundheits-, Bewegungs- oder Förderangebote.

Doch auf welche konkreten Gesundheitsleistungen haben Menschen mit geistiger Behinderung und deren Familien einen Anspruch – und auf welche nicht? Vor allem der Antrag auf eine Pflegestufe ist oft eine große rechtliche Hürde. Hier stehen wir Eltern und Betreuern mit unserem Rechtsschutz zur Seite und setzen uns für sie ein, wenn es um juristische Ansprüche und Fragen geht.

Stark in die Zukunft

Eine große Sorge für Eltern und Angehörige mit geistig behinderten Kindern ist wohl die Frage: Wie kann ich für mein Kind sorgen, wenn ich nicht mehr bin? Diese Sorge können wir Eltern und Angehörigen in finanzieller Hinsicht weit nehmen:

Unser VRK Ethik Fonds bietet ein lebenslanges Einkommen – auf Basis einer zu 100 % ethisch-nachhaltigen Wert­anlage.

Damit die Auszahlungen auch wirklich dem Kind zugutekommen und später nicht vom Sozialamt auf die Grundsicherung angerechnet werden, halten wir eine persönliche Beratung für besonders wichtig. Sie sollte langfristig ausgelegt sein, die Wahl der Bezugsberechtigten und die Frage eines Behindertentestamentes klären.

Stark im Miteinander

Seit über 20 Jahren bieten wir nun schon Versicherungen und Vorsorgelösungen an, die ausdrücklich auch geistig behinderte Menschen und deren Familien mit einbeziehen – auch als Zeichen für ein soziales und vor allem menschliches Miteinander!

Vor ein paar Jahren haben wir uns daher für die Zusammenarbeit mit der Fotografin Conny Wenk entschieden (von ihr sind auch die Bilder in diesem Beitrag): Sie selbst ist Mutter einer Tochter mit Down-Syndrom und macht mit ihren Bildern unzähligen Eltern Mut. Auch uns haben ihre Fotos inspiriert und weiter darin bestärkt, unser Engagement für Menschen mit geistiger Behinderung konsequent fortzusetzen. Und das nicht nur, wenn es um Schutz und Vorsorge geht!

Wir unterstützen zahlreiche Werkstätten und Einrichtungen vor Ort sowie Initiativen, die sich für Menschen mit geistiger Behinderung stark machen − ihnen eine Stimme geben und helfen, Vorurteile und Berührungsängste abzubauen.

Herzenssache

Aktuell freuen wir uns, das Kalenderprojekt des Neufeld-Verlags zu unterstützen! Der Wandkalender A little extra 2023 mit den Fotografien von Conny Wenk wird in diesen Wochen in Gynäkologie-Praxen, an Kinder- und Fachärzte, Kliniken sowie Pränataldiagnostikzentren verteilt. Damit möchten wir besonders werdenden Eltern Mut machen!

Übrigens: Informationen zu unseren Versicherungen gibt es bei uns auch in Leichter Sprache! Fragen Sie einfach einen unserer Ansprechpartner vor Ort.

Nina Gerke, VRK